Alternative Leistungsbeurteilung
Mit 1.9.2016 ist die Grundschulreform in Kraft getreten. Wesentliche Eckpunkte dieser Reform sind eine selektionsfreie und inklusive Grundschule. Neben der Neugestaltung der Schülerinnen- und Schülereinschreibung, der Individualisierung und Kompetenzorientierung sowie der Ausweitung der Sprachförderung für außerordentliche Schülerinnen und Schüler gibt es unter anderem auch eine Erweiterung der schulautonomen Entscheidungsmöglichkeiten im Bereich der Beurteilungsformen. Volksschulen erhalten dadurch die Möglichkeit, im Rahmen des Schulforums die alternative Leistungsbeurteilung als Beurteilungsform festzulegen.
Die alternative Leistungsbeurteilung ist ein Dreisäulenmodell, das sich aus folgenden Bereichen zusammensetzt:
- Dokumentation der Lern- und Entwicklungssituation
- Bewertungsgespräch (KEL-Gespräch)
- Semester- bzw. Jahresinformation
Die alternative Leistungsbeurteilung hat den Vorteil, dass der Entwicklungsfortschritt und der Leistungsstand der Kinder besser dargestellt und aufgezeigt werden kann. Gleichzeitig bietet die Alternative Leistungsbeurteilung die Möglichkeit, die nächsten Entwicklungsschritte gemeinsam mit dem Kind und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigen zu planen und festzuschreiben.
(Vgl. Bundesministerium für Bildung (2016) Ausführungserlass zur Umsetzung der Grundschulreform ab dem Schuljahr 2016/17. Wien:https://www.bmb.gv.at/)